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Grundgesetz

Politik: die Lehre, wie ein Staat funktioniert

Die Basis des Grundgesetzes ist Demokratie. Die Grundsätze (Grundrechte) der Demokratie sind im Grundgesetz verankert.

Grundrechte

unveräußerliche Rechte / Menschenrechte, die niemand nehmen kann (vgl. Naturrechte => Rousseau, Montesquieu); Beispiele: amerikanische Unabhängigkeitserklärung (1761), Frz. Revolution (1789), Dt. Revolution (1848)

Defensivrechte (Menschenrechte => Schutz der Menschen vor dem Staat):

Kollektivrechte:

Im GG werden also verschiedene Rechte genannt, die den Menschen schützen und dem Staat helfen, seine Aufgaben zu erfüllen. Es ist jedoch nicht festgehalten, wie der Staat seine Aufgaben erfüllen soll => die Staatsform ist nicht vorgegeben.

Pluralismus (Schwester der Demokratie) <=> Gleichheit (Art. 3)

Die politische Einstellung ist frei, jedoch stößt man auf Konflikte bei Diskussionen (Beleidigungen).

=> Verfassungsmäßige Ordnung soll Konflikte verhindern (fdGo) => Beamte werden vereidigt.

Freiheitlich demokratische Grundordnung (fdGo)

  1. Menschenrechte (s.o.)
  2. Artikel 1 & 2 GG
  3. Volkssouveränität (alle Macht geht vom Volk aus; Art. 20): Die Staatsgewalt geht vom Volk aus: Das Volk wählt Exekutive (Minister, Finanzamt) und Legislative (Bundestag, Landtag, Gemeinderat), aber nicht die Judikative (Berufsrichter) => Gewaltenteilung
  4. Verantwortlichkeit der Regierung: Misstrauensvotum
  5. Gesetzmäßigkeit der Verwaltung (Exekutive): muss sich an ihre Gesetze halten (Bsp.: feste Gebühren für Parkdauer)
  6. Unabhängigkeit der Judikative: keinerlei Einfluss des Staates
  7. Mehrparteienprinzip (Pluralismus, s.o.)
  8. Chancengleichheit der Bildung (Anfahrtsmöglichkeiten zur Bildungsstätte müssen gegeben sein => Stadt-Land-Gefälle)
  9. Recht auf Opposition (Pluralismus; Art. 2; s.o.)

=> Konfliktmodell (Gegensatz zum Harmoniemodell): Es müssen unterschiedliche Meinungen herrschen (ausgenommen fdGo).

Politische Meinungs- und Willensbildung (Art. 5 GG)

Freiheiten:

Einschränkungen (allgemeine Gesetze):

Präambel (Vorwort) des GG

Gott, Europa, Frieden; es wurde durch die Legislative verabschiedet und definiert u.a. die Bundesländer

bis 1990: Provisorium bzw. Grundgesetz => Wiedervereinigungsgebot
ab 1990: Verfassung (unabänderlich), wird aber immer noch Grundgesetz genannt

Presse

Gibt es in der Bundesrepublik Deutschland Pressefreiheit?

Einschränkungen:

bewusst:

unbewusst:

Pressekonzentration

Früher gab es beispielsweise neben den BNN noch zwei andere seriöse Zeitungen. Zeitungen finanzieren sich u.a. durch Werbung und Abonnements.

Nachteil: Eine Zeitung hat eine bestimmte politische Einstellungen und aus Zeit- / Kostengründen ist man meist nicht in der Lage, noch andere Zeitungen zu lesen.

Besonderheit: "BILD": Bezahlung der Mitarbeiter durch Provisionen, Vertriebsnetz weit ausgedehnt, eigene Druckerei (Springerpresse, auch "Spiegel").

Innere Pressefreiheit: Politische Einstellung der Redakteure muss beachtet werden.

Soziale Barriere

Die Sprachebenen der Zeitungen richten sich stark ihrem Typ: Eine Boulevardzeitung ("BILD") schreibt auf einer niedrigeren Ebene als eine seriöse Zeitung, die tw. so schwierig geschrieben sind, dass es für einige fast unverständlich ist.

Politische Meinungs- und Willensbildung

Wie kann ich als Bürger meine Meinung äußern bzw. wie kann ich mir eine bilden?

© 1999, Denis Martin (http://www.delta-my.de)